... Israel seiner Verpflichtung nachkommt, das unveräusserliche Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung anzuerkennen, und die Bestimmungen des Völkerrechts erfüllt, indem es folgende Schritte unternimmt:
- Beendigung der Besatzung und Kolonisation des gesamten arabischen Landes und Niederreissen der Mauer;
- Anerkennung der Grundrechte der arabisch-palästinensischen BürgerInnen Israels auf vollständige Gleichberechtigung; und
- Achtung, Wahrung und Unterstützung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr zu ihren Wohnstätten und ihrem Besitz, wie in UN-Resolution 194 vereinbart.