Abstimmung über den Kauf israelischer Drohnen im Nationalrat

18.06.2015

Categories: Elbit

Aussenpolitische Kommission will sich nicht mit Drohnen aus Israel beschäftigen

© Matthieu Sontag [CC-BY-SA], via flickr

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates lehnt es rundweg ab, den Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen aus Israel zu diskutieren und auf die völkerrechtlichen Bedenken des Rüstungsgeschäfts und der aktuellen rüstungstechnologischen Zusammenarbeit mit einem Staat einzugehen, dessen militärisch-industrieller Komplex an einer jahrzehntelangen Besatzung und an etlichen Völkerrechtsverletzungen beteiligt ist. Laut einem Beitrag im Westschweizer Radio wird der Entschluss durch die Kommission damit begründet, dass Israel ein normaler Handelspartner der Schweiz sei und das Rüstungsgeschäft somit keinen besonderen Bedingungen unterliege. Zudem sei der Kauf in Bezug auf das Völkerrecht nicht problematisch, da es sich bei der Hermes 900 um eine unbewaffnete Drohne handle.

 Mit ihrem Beschluss folgt die Kommission der bisherigen Politik der Schweiz, die Besatzungspolitik und Völkerrechtsverletzungen Israels zwar zu verurteilen, daraus jedoch keine Konsequenzen für die eigenen wirtschaftlichen, diplomatischen oder militärischen Beziehungen zu Israel zu ziehen. Die Begründung der Aussenpolitischen Kommission, Israel sei ein normaler Handelspartner der Schweiz, darf angesichts der fortwährenden Völkerrechtsverletzungen dieses Staates nicht hingenommen werden, sondern kommt einer Verharmlosung und Duldung systematischer Völkerrechtsverletzungen durch den israelischen Staat und die israelische Armee.

Wir verurteilen den Entscheid der Aussenpolitischen Kommission, die aussenpolitische Relevanz des Drohnenkaufs nicht zu diskutieren, aufs Schärfste. Die zum Kauf vorgesehenen Drohnen wurden im Rahmen der israelischen Besatzungspolitik entwickelt und während des Angriffs auf den Gazastreifen im Sommer 2014 durch die israelische Luftwaffe erstmals eingesetzt. Die israelische Rüstungsindustrie kann ihre Produkte dank der Zusammenarbeit mit der israelischen Armee im Rahmen von militärischen Einsätzen im Feld testen und weiterentwickeln. Nicht nur lassen sich so die Produkte weiter verbessern, sondern der aggressive Einsatz liefert auch Verkaufsargumente, die die Rüstungsfirmen gezielt einzusetzen wissen. So werben israelische Firmen damit, dass ihre neuentwickelten Rüstungstechnologien sich im Einsatz bereits bewährt haben.

Ein Kauf der Hermes-900-Drohnen durch das Schweizer Verteidigungsdepartment (VBS) kommt nicht nur einer stillschweigenden Duldung und Billigung dieser Praxis gleich. Die Schweiz profitiert damit auch direkt von der Entwicklung und Erprobung von Rüstungstechnologie im Rahmen der israelischen Besatzungspolitik und militärischen Aggression und sorgt dafür, dass diese Praxis weiterhin aufrechterhalten werden kann. Zudem profitiert die Schweizer Industrie im Rahmen von Gegengeschäften von Aufträge der israelischen Rüstungsindustrie. Schon jetzt exportiert die Schweiz Drohnenkomponenten nach Israel. Damit beteiligen sich die Schweizer Wirtschaft und das VBS an der Weiterentwicklung von Technologien, die in völkerrechtswidrigen Praktiken gegen die palästinensische Bevölkerung zum Einsatz kommen.

Mit diesem Rüstungsgeschäft und der damit einhergehenden Zusammenarbeit mit der israelischen Rüstungsindustrie missachtet die Schweiz nicht nur ihre Verpflichtung, Völkerrechtsverletzungen nicht zu dulden, Bevölkerung unter Besatzung zu beschützen, sondern macht sich direkt zur Komplizin bei der Aufrechterhaltung eines Unrechtzustandes, den sie eigentlich bekämpfen müsste. Die Aussenpolitische Kommission übergeht mit ihrem Entscheid diese aussenpolitische Dimension des Kaufs von Drohnen aus Israel.

Es ist erschreckend zu sehen, wie technisch die Aussenpolitische Kommission ihren Entscheid begründet, wenn sie argumentiert, dass es sich bei der Hermes 900 um eine unbewaffnete Aufklärungsdrohne handelt. Die Tatsache, dass der zum Kauf vorgesehene Drohnentyp für die Schweiz vorerst nicht bewaffnet werden soll, schränkt die aussenpolitische Relevanz des Rüstungsgeschäfts nicht ein. Die Drohne wurde während der Operation „Protective Edge" im Sommer 2014 eingesetzt und war an der Bombardierung von palästinensischen Zivilist_innenn und der zivilen Infrastruktur des Gazastreifens beteiligt. Hermes-900-Drohnen waren dabei sowohl beim Abschuss von Raketen als auch bei der Zielerkennung und -auswahl im Einsatz.

Bei der Hermes-900 handelt es sich zudem um eine multifunktionale Drohne, die mit einer grossen maximalen Traglast waffenfähig ist. Nicht umsonst wird die Drohne von der Herstellerfirma Elbit Systems mit dem Slogan „Sharp senses, lethal bite" beworben. Es stellt sich die Frage, weshalb das VBS für Aufklärungszwecke auf dem Kauf einer derart grossen und leistungsstarken Luxusdrohne beharrt, die mit ihrer Tauglichkeit für den Einsatz in bewaffneten Operationen beworben wird.

Angesichts der stossenden Haltung der Aussenpolitischen Kommission verlangen wir vom Schweizer National- und Ständerat, die Diskussion über die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und die völkerrechtliche Dimension des geplanten Drohnenkaufs und der Rüstungszusammenarbeit mit Israel im Drohnenbereich zu führen und den Kauf von Drohen aus Israel abzulehnen.

 

Sicherheitspolitische Kommission hält trotz Protest am Kauf von Hermes-900-Drohnen fest

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat am 26. Mai 2015 im Rahmen eines gemeinsamen Treffens der SiK beider Räte auf dem Waffenplatz Thun entschieden, auf das Rüstungsprogramm 2015 einzutreten, und dem Kauf von sechs Hermes 900-Drohnen der israelischen Firma Elbit Systems zugestimmt. Dem Treffen ging eine Protestaktion voraus, bei dem Aktivist_innen von BDS Schweiz, GsoA und Collective Urgence Palestine (CUP) sowie Einzelpersonen den Eingang zum Waffenplatz blockiert und die Kommissionsmitglieder damit gezwungen haben, sich mit der völkerrechtlichen Problematik des Kaufs von Drohnen aus Israel auseinanderzusetzen.

Mit der Aktion, bei der sich blutverschmierte Opfer von Drohnenangriffen vor das Tor legten, wurde den anwesenden Parlamentarier_innen vor Augen geführt, dass die israelischen Drohnen in tödlichen Angriffen eingesetzt und getestet werden und dass sich die Schweiz durch die Zusammenarbeit mit der Elbit an Kriegsverbrechen beteiligt.

Die SiK-N ignoriert mit ihrem Entscheid weitgehend die Kritik, die mit der Petition gegen den Kauf von Drohnen aus Israel und in diversen Protestaktionen angebracht wurde. Laut Kommissionspräsident Thomas Hurter beurteilte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder Menschenrechtsverletzungen als «störend». Ein Boykott sei aber wirkungslos.

Pressemeldungen zur Protestaktion

Pressemeldungen zur Entscheidung der SiK-N

Abstimmung über israelische Drohnen: Schreiben Sie den Parlamentarier_innen!

Am 16. Juni stimmt der Nationalrat über das Rüstungsprogramm 2015 ab – und damit auch über den Kauf der sechs Hermes-900-Drohnen aus Israel.

Bisher wurde die völkerrechtliche und aussenpolitische Bedeutung dieses Kaufs im Bundeshaus weitgehend ignoriert. Die Aussenpolitische Kommission weigerte sich, auf den Drohnenkauf einzugehen, und auch im Parlament wurde bislang keine ernstzunehmende Diskussion darüber geführt. Trotzdem bewegt sich etwas: Sieben Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats stimmten letzte Woche dem Antrag, die Drohne aus dem Rüstungsprogramm zu streichen, zu. Kurz vor dem Abstimmungstermin wollen wir nun nochmals die Parlamentarier_innen auf unser Anliegen aufmerksam machen und sie direkt anschreiben.

Sie können uns dabei helfen.

Schreiben Sie Vertreter_innen Ihres Kantons oder Ihrer Wahl im National- und Ständerat an, machen Sie auf die Problematik aufmerksam und fragen Sie sie, wie sie zu den Drohnen abstimmen werden. Der untenstehende Text dient als Vorlage für ein solches Schreiben und kann unverändert oder auch von Ihnen persönlich angepasst verschickt werden. Die Liste der Nationalräte aus Ihrem Kanton inklusive ihrer E-Mail- und Postadressen finden Sie unter folgenden Links: Nationalrat, Ständerat.

Wir hoffen auf breite Unterstützung, damit unser Protest sichtbar wird. Deshalb sind wir auch froh um Rückmeldung, wen Sie angeschrieben haben und insbesondere, ob Sie eine Antwort erhalten.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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Sehr geehrte/r ...

Mit der Abstimmung über das Rüstungsprogramm 2015 entscheidet der Nationalrat am 16. Juni 2015 über den Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen aus Israel.

Ich beobachte dieses Rüstungsgeschäft mit Sorge angesichts der systematischen Völker- und Menschenrechtsverletzungen Israels, an denen sich die israelische Rüstungsindustrie direkt beteiligt. Die israelische Besatzungspolitik bietet Rüstungsfirmen die Möglichkeit, in enger Zusammenarbeit mit dem Militär neue Technologien zu testen und weiterzuentwickeln. Auch die Hermes-900-Drohne wurde in diesem Rahmen entwickelt und während des Angriffs auf den Gazastreifen im Sommer 2014 durch die israelische Luftwaffe eingesetzt. Von den über 2300 Todesopfern während der Operation „Protective Edge" fielen 840 Palästinenser_innen, darunter auch zahlreiche Kinder, Drohnenangriffen zum Opfer.

Die Schweiz unternimmt keine konkreten und wirksamen Schritte, um eine Aufhebung der langjährigen Blockade des Gazastreifens durchzusetzen, und schöpft ihre Mittel nicht aus, dafür zu sorgen, dass der Wiederaufbau und die Versorgung der Bevölkerung mit allen lebensnotwendigen Gütern sichergestellt werden. Stattdessen unterstützt sie nun mit dem Kauf von israelischen Drohnen die Besatzungspolitik und billigt die Entwicklung von Rüstungsmaterial unter völkerrechtswidrigen Bedingungen. Damit missachtet sie nicht nur ihre Verpflichtung, Völkerrechtsverletzungen nicht zu dulden und Zivilbevölkerung unter Besatzung zu beschützen. Durch ihre Zusammenarbeit mit der israelischen Rüstungsindustrie im Rahmen von Gegengeschäften macht sie sich direkt zur Komplizin bei der Aufrechterhaltung eines Unrechtzustandes, den sie eigentlich bekämpfen müsste.

Fast 30'000 Personen haben die Petition „Nein zum Kauf von Drohnen aus Israel" unterschrieben, die das Parlament und die Regierung auffordert, aus diesen Gründen auf den Kauf der Hermes-900-Drohnen zu verzichten.

Gerne würde ich erfahren, was Ihre Meinung zu diesem Rüstungsgeschäft ist und ob Sie den Kauf der Drohnen ablehnen werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

 

Brief von BDS Schweiz an den Nationalrat

Kurz vor der Abstimmung über den Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen aus Israel hat BDS Schweiz Anfang Juni folgendes Schreiben an Mitglieder des Nationalrats geschickt, um nochmals darzulegen, aus welchen Gründen der Kauf israelischer Drohnen abzulehnen ist.

Abstimmung über den Kauf sechs israelischer Drohnen

Sehr geehrte Mitglieder der Bundesversammlung

Am 16. Juni stimmt der Nationalrat über das Rüstungsprogramm 2015 ab – und damit auch über den Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen aus Israel. Die SiK-N empfiehlt das Rüstungsprogramm zur Annahme. Laut Kommissionspräsident Thomas Hurter empfindet die Mehrheit der SiK-N Menschenrechtsverletzungen als «störend», sieht jedoch darin keinen Grund, den Kauf der Drohnen abzulehnen. Sieben Kommissionsmitglieder haben jedoch am 26. Mai 2015 dafür gestimmt, die Drohne aus dem Rüstungsprogramm zu streichen. Die Aussenpolitische Kommission hingegen lehnte es sogar gänzlich ab, darüber zu diskutieren, ob es sich beim Kauf um eine normale Güterbeschaffung handelt oder ob völkerrechtliche Fragen dabei relevant sind.

Israel setzt militärische Drohnen bereits seit Jahren im Rahmen ihrer Besatzungspolitik und der wiederholten Angriffe auf den Gazastreifen ein. Seit dem Rückzug israelischer Bodentruppen und der SiedlerInnen aus dem Gazastreifen 2005 sind die Luftwaffe und insbesondere Drohnen die bevorzugten Instrumente, um die Besatzung und die Kontrolle über den Gazastreifen und dessen Bevölkerung aufrecht zu erhalten. Menschenrechtsorganisationen melden, dass Drohnen im Rahmen ihrer Einsätze direkt an Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.

Die Organisation Al Mezan Centre for Human Rights dokumentiert Drohnenangriffe im Gazastreifen. Laut ihren Angaben wurden seit 2000 1943 Menschen von Drohnen getötet. Während dieser Periode konnte eine Zunahme der Drohneneinsätze und der Opferzahlen durch Drohnenangriffe beobachtet werden.

Drohnen werden von der israelischen Armee bei gezielten Tötungen eingesetzt. Der Explosionsradius der dabei eingesetzten Raketen beträgt bis zu 30 Meter und die Schläge finden meist im öffentlichen Raum und in dicht besiedelten Wohngebieten statt. Zivilpersonen werden durch die Explosion und herumfliegende Splitter verwundet und getötet.

In der Folge der israelischen Militäroperation im Dezember 2008 und Januar 2009 wurde eine Kommission von Völkerrechtlern unter dem Vorsitz von Richter Richard Goldstone von der UN-Menschenrechtskommission beauftragt, mögliche Menschenrechtsverletzungen während der israelischen Militäroperation zu untersuchen. Laut dem Goldstone-Bericht wurden viele israelische Angriffe in Verletzung des humanitären Völkerrechts ohne Unterscheidung von zivilen und militärischen Zielen, ohne militärische Notwendigkeit und ohne Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit durchgeführt. An vielen dieser Angriffe waren Drohnen der israelischen Luftwaffe in unterstützender oder ausführender Funktion beteiligt.

Auch in den weiteren grossangelegten Angriffen auf den Gazastreifen der letzten Jahre zerstörten israelische Streitkräfte wichtige Infrastrukturen und töteten Tausende ZivilistInnen. Drohnen spielen in den Angriffen eine zunehmend wichtigere Rolle. Im November 2012 wurden innerhalb von acht Tagen 36 Personen von Drohnen getötet, darunter vier Kinder. Zwei Drittel der getöteten Personen waren ZivilistInnen. Während dieser Operation wurden 23% der Opfer von Drohnen getötet, während Drohnen nur 5% aller ausgeführten Schläge ausmachten. Eine Zusammenstellung des Al Mezan Centre for Human Rights über alle gemeldeten Angriffe führt auch Drohnenangriffe auf ein Spital und Ansammlungen von ZivilistInnen an.

Von den über 2300 Todesopfern der Operation „Protective Edge" im Sommer 2014 fielen 840 PalästinenserInnen israelischen Drohnenangriffen zum Opfer. 164 dieser Opfer waren Kinder. Die Organisation Defense the Children International – Palestine geht davon aus, dass viele Kinder gezielt von Drohnen angegriffen wurden, und dokumentiert auch Angriffe auf Schulen. Einem Augenzeugenbericht zufolge, der durch die Fédération internationale des ligues des droits de l'Homme (FIDH) aufgezeichnet wurde, führten Drohnen Angriffe auf humanitäre HelferInnen, Ambulanzen und ReporterInnen aus. Solche Angriffe verletzen die Bestimmungen zum Schutz von medizinischem Personal und verhindern eine rasche, ungehinderte medizinische und humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Not.

Die Besatzungspolitik Israels ermöglicht Rüstungsfirmen in enger Zusammenarbeit mit dem Militär, ihre Technologien zu testen und weiterzuentwickeln. So profitieren sie von der durch die israelische Politik geschaffenen Unrechtssituation. Die Firma Elbit Systems, Herstellerin der Hermes-900-Drohnen, beteiligt sich aktiv an der langandauernden Besatzungspolitik und ist direkt in Verletzungen des humanitären Völkerrechts und in Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Sie produziert Kampf- und Überwachungsdrohnen, weisses Phosphor und andere völkerrechtlich umstrittene Waffensysteme. Diese Beteiligung an der israelischen Besatzungspolitik und an den damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen veranlasste bereits mehrere Staaten und öffentliche Körperschaften wie der brasilianische Staat Rio Grande do Sol und der staatliche Pensionsfonds Norwegens dazu, ihre Zusammenarbeit mit der Firma zu beenden und Investitionen abzuziehen.

Bei der Entscheidung, Drohnen aus Israel zu kaufen und damit eine Rüstungsfirma zu unterstützen, die sich aktiv an der Erhaltung der heutigen Situation beteiligt, sind Überlegungen zur Situation der Menschenrechte und des Völkerrechts in Israel/Palästina durchaus nötig. Wie der frühere UNO-Sonderberichterstatter für die besetzten Gebiete, Richard Falk, betont, steht das Völkerrecht deutlich auf Seiten der PalästinenserInnen. In ihren wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Israel klammern Staaten das Völkerrecht jedoch aus. Vielmehr unterstützen sie Mechanismen der Regulierung der völkerrechtswidrigen Blockade. Damit werden die Verletzungen des Völkerrechts durch Israel ohne Konsequenzen toleriert. Die aktive Komplizenschaft der Schweiz und anderer Länder mit der israelischen Rüstungsindustrie und Armee ist noch ein weiterer Schritt der Verweigerung von Recht und Gerechtigkeit für die palästinensische Bevölkerung.

Weltweit ergreifen immer mehr Regierungen und lokale Behörden Massnahmen gegen Unternehmen, die mitverantwortlich sind an Israels Völkerrechtsverletzungen. Dänemark suspendierte im April 2015 einen geheimen Waffenhandel mit Elbit. Der Kauf von Haubitzen für bis zu 139 Mio. CHF wurde auf unbestimmte Zeit verschoben, nachdem öffentlich bekannt wurde, dass dänische Soldaten an einem Test eines Artillerie-Systems von Elbit in der Negev-Wüste im Dezember 2014 teilgenommen haben. Eine öffentliche Kampagne mit Unterstützung des Rot-Grünen Bündnisses übte Druck auf das Verteidigungsministerium aus, den Kauf fallen zu lassen.

Die Schweiz ist Depositärstaat der Vierten Genfer Konvention. Als solcher ist ihre Rolle, sich entschieden für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der grundlegenden Rechte der PalästinenserInnen als Bevölkerung unter langanhaltender Besatzung, illegaler Blockade und Kolonialisierung einzusetzen. Wir bitten Sie dringend, sich aktiv für die Durchsetzung der fundamentalen Rechte der palästinensischen Bevölkerung einzusetzen, eine mögliche Beteiligung der Schweiz an künftigen Völkerrechtsverletzungen durch die Zusammenarbeit mit Elbit zu verhindern und den Kauf der israelischen Drohnen entschieden abzulehnen.

Mit freundlichen Grüssen

BDS Schweiz

 

Medienmitteilung zum Ja des Nationalrats zu sechs Hermes-900-Drohnen

Der Nationalrat hat dem Kauf von sechs Drohnen des Typs Hermes-900 der israelischen Rüstungsfirma Elbit Systems zugestimmt. Wir verurteilen den Entscheid aufs Schärfste. Hier ist unsere Medienmitteilung zu dieser Entscheidung zu lesen.

BDS Schweiz verurteilt Ja des Nationalrats zum Kauf israelischer Drohnen

Bern, 16. Juni 2015

Am 16. Juni 2015 hat eine Mehrheit des Nationalrats dem Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen der israelischen Rüstungsfirma ELBIT zugestimmt. Im Rahmen des Rüstungsprogramms 2015 soll nun die Summe von 250 Millionen CHF für die Beschaffung der Drohnen aufgewendet werden. Seit zwei Jahren führt BDS Schweiz mit der Unterstützung weiterer Organisationen eine Kampagne gegen dieses Rüstungsgeschäft. Eine Petition, die fast 30'000 Personen unterschrieben haben, wurde dem Bundesrat und dem Parlament im Februar 2015 übergeben. Wir freuen uns, dass 56 Mitglieder des Nationalrats (SPS, Grüne, CVP) einem Minderheitsantrag aus der Sicherheitspolitischen Kommission folgten und für das Streichen der Drohnen aus dem Rüstungsprogramm stimmten, was die wachsende Opposition in der Gesellschaft gegen diesen Kauf widerspiegelt.

BDS Schweiz verurteilt den Entscheid der parlamentarischen Mehrheit, Drohnen von einer Firma zu kaufen, die sich brüstet, ihre Produkte „im Feld" zu testen, und diese Praxis der Erprobung von Rüstungsgütern im Kampf mit Steuergeldern zu unterstützen. Denn dies bedeutet die gezielte Tötung von PalästinenserInnen, darunter zahlreichen Kindern, im Gazastreifen, der seit acht Jahren unter einer illegalen Blockade steht. ELBIT profitiert auf diese Weise von der Politik der anhaltenden Besatzung und der völkerrechtswidrigen Kolonialisierung der besetzen Gebiete durch Israel und ist mitschuldig an den unverhohlenen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und einer Vielzahl von Menschenrechten.

Mit diesem Rüstungsgeschäft missachtet die Schweizer Regierung und das Parlament ihre Verpflichtungen sowohl in Bezug auf das Völkerrecht und insbesondere die Vierte Genfer Konvention als auch in Bezug auf die Menschenrechtscharta der UNO. Zurzeit werden juristische Untersuchungen zu Kriegsverbrechen, denen sich Israel während des Angriffs auf den Gazastreifen möglicherweise schuldig machte, unter anderem am Internationalen Strafgerichtshof eingeleitet. Anstatt diese Völker- und Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen und dafür zu sorgen, dass sie beendet werden, macht sich die Schweiz zur Komplizin und bekräftigt die Straflosigkeit, von der Israel heute profitiert.

BDS Schweiz verurteilt insbesondere die militärische Zusammenarbeit mit Israel im Rahmen der Gegengeschäfte, die für den Kauf der israelischen Drohnen vorgesehen sind. Wir stellen uns hinter den Aufruf der palästinensischen Zivilgesellschaft, gegenüber Israel ein beidseitiges Rüstungsembargo zu verhängen, um die Straflosigkeit Israels zu beenden und die überfällige Durchsetzung der legitimen Grundrechte der PalästinenserInnen voranzutreiben. BDS Schweiz wird die Kampagne für ein Rüstungsembargo gegen Israel auch nach dem definitiven Entscheid über den Kauf israelischer Drohnen im Herbst durch den Ständerat weiterführen.

 

Medienberichte über Drohnenentscheid des Nationalrats

Über den Entscheid des Nationalrats, den Kauf von sechs Hermes-900-Drohnen aus Israel im Rüstungsprogramm 2015 zu belassen, berichteten diverse Schweizer Medien.

Deutschschweiz

  • Tagesschau vom 16. Juni 2015 auf SRF

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Französischsprachige Schweiz

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